Restrukturierungs- und Insolvenzberatung

FINKENHOF berät alle Beteiligten am Wirtschaftsleben in sämtlichen Bereichen des Insolvenzrechts.

Gesellschafter- und Organberatung

FINKENHOF berät Gesellschafter und Organe von Kapitalgesellschaften (Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte) umfassend im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten in anspruchsvollen Sondersituationen und bei der Vermeidung von persönlichen Haftungsrisiken. Wir helfen unseren Mandanten die richtigen Managementakzente zu setzen, um Unternehmenskrisen zu bewältigen und Werte zu erhalten.

Eigenverwaltung und Schutzschirm

Das am 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) bietet für Gesellschafter und Geschäftsführer neue Möglichkeiten für die Sanierung von Unternehmen.
Die Partner von FINKENHOF haben zahlreiche Eigenverwaltungen bzw. Schutzschirmverfahren und Insolvenzpläne erfolgreich durchgeführt und dabei Werte für Gläubiger und Gesellschafter erhalten. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Erstellung von Insolvenzplänen sowie Sanierungskonzepten. Sowohl in beratender Funktion als auch als Gesellschaftsorgan bzw. als Generalbevollmächtigter übernehmen wir das Prozessmanagement bei der Vorbereitung und Durchführung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.

Unternehmenskauf aus der Insolvenz

Wir beraten Investoren beim Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz im Rahmen von „Asset Deals“. Durch unsere jahrelange Erfahrung in renommierten Großkanzleien und in der Insolvenzverwaltung kennen wir die Bedürfnisse beider Seiten der Transaktion und sind in der Lage, die Verhandlungen für unsere Mandanten effizient und zielführend zu gestalten.

Treuhand

Die Verhandlungen zwischen Banken und Unternehmen in der Krise können oft durch die Einrichtung einer „doppelnützigen“ Treuhandstruktur gelöst werden. Die Banken erhalten hierdurch eine zusätzliche Sicherheit für die von ihnen zu erbringenden weiteren Sanierungsbeiträge. Die Gesellschafter vermeiden eine Insolvenz und erhalten eine Chance für die außergerichtliche Sanierung ihres Unternehmens. Wir haben umfangreiche Erfahrung bei der Verhandlung, Etablierung und Durchführung von Treuhandschaften und beraten in diesem Zusammenhang alle Beteiligten des Prozesses.